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Nachwuchsdebatte und Mindeststandards für Praktika
In den letzten Jahren ist die Debatte um den Nachwuchs der PR-Branche immer mehr in Gang gekommen. Die Zugangs- und Praktikumsbedingungen für akademische Berufseinsteiger sollen durch diese Debatte verbessert werden. Nun wurde durch die Einführung des Mindestlohnes von 8,50 Euro die Diskussion vor allem um faire Vergütung und Wertschätzung der Arbeit wieder lauter.
Die große Befürchtung der Studierenden sowie der Branche waren Kürzungen der Praktikantenstellen oder eine ganzheitliche Streichung dieser. Als ‘Studierendeninitiative für PR’ der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mit Sitz am Institut für Kommunikationswissenschaft betrifft diese Debatte auch uns und unsere berufliche Zukunft. Aus diesem Grund begrüßen wir Bemühungen für Mindeststandards bei Praktika wie zum Beispiel die der GPRA-Agenturen.
Die Mindeststandards sollen sowohl den zukünftigen Praktikanten eine Orientierung bieten, aber auch den Agenturen und Unternehmen eine wertvolle Leitlinie an die Hand geben. Grundsätzlich decken sich die GPRA-Standards mit den Anforderungen und Erwartungen von Praktikanten. Den meisten PR-Studierenden ist es vor allem wichtig, erste praktische Erfahrungen neben dem Studium sammeln zu können und theoretisch gelerntes Wissen anzuwenden. Gerade Agenturen eignen sich hierfür durch ihre vielfältigen Aufgabenbereiche. Da die meisten Studierenden nur in der vorlesungsfreien Zeit Vollzeit-Praktika absolvieren können, ist es wichtig, in möglichst kurzer Zeit viele Arbeitsabläufe mitzuerleben und sich selbst praktisch ausprobieren zu können. Die in den Mindeststandards der GPRA aufgelisteten Lernziele lassen sich durchaus als deckungsgleich mit den Erwartungen von Praktikanten bezeichnen. Allerdings sieht der Agenturalltag für Praktikanten häufig anders aus. Viele Agenturen schreiben kaum Praktika unter drei Monaten aus, dabei stehen vielen Studierenden nur zwei Monate in der vorlesungsfreien Zeit zur Verfügung (sofern kein Urlaubssemester eingelegt wird).
Wichtig ist aber auch, den Kernbereich der spezifischen Agentur kennenzulernen, um sich selbst spezialisieren zu können. Insbesondere Kompetenzen in den Bereichen Online-Kommunikation und Social Media werden heutzutage von Bewerbern erwartet. Diese sollten nach Möglichkeit während des Praktikums gefördert werden. Außerdem ist das Alleinstellungsmerkmal einer Agentur – die Vielfältigkeit des Kunden- und Leistungsspektrums sowie die Pitch-Situation – hochattraktiv für Praktikanten und sollte nach Möglichkeit in das Praktikum integriert werden.
Neben den inhaltlichen Aspekten ist auch die Vergütung für den Praktikanten wichtig. Für ein Kurzzeitpraktikum, in dem der Praktikant erste praktische Erfahrungen sammelt und den Agenturalltag einführend kennenlernt, scheint eine Vergütung, die sich am BAföG-Höchstsatz zwischen 600 und 700 Euro orientiert, als angebracht. Diese Regelung hat campus relations e.V. in einer Stellungnahme zur Mindestlohndebatte aus dem Jahr 2014 bereits vorgeschlagen. Allerdings sollte sich die Vergütung ebenfalls an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten am jeweiligen Agenturstandort orientieren, um auch finanziell schwach situierten Studierenden ein attraktives Praktikum (zum Beispiel in Hamburg oder München) zu ermöglichen. Hier ist es auch möglich, den Praktikanten zusätzlich einen Wohnkostenzuschuss zu zahlen, wenn sie für das Praktikum den Wohnort wechseln müssen und dadurch mit mehr Kosten konfrontiert werden.
Wir freuen uns über den Fortschritt der Debatte, welcher durch diese Mindeststandards erreicht wird. Trotzdem wäre eine gemeinsame Erklärung und Festlegung von Standards aller beteiligten Verbände wünschenswert.